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Krisenmanagement als Chance

Krisen gehören zum Unternehmerdasein zwangsläufig dazu. Wer mit Krisen zielführend umgeht, geht meist gestärkt aus ihnen hervor.

Dazu ist es wichtig, unternehmerische Problemphasen kurzfristig anzugehen und bei Bedarf rechtzeitig externen Sachverstand dazu zu holen.

Oft sind gar keine Fehlentscheidungen des Managements für Schwierigkeiten verantwortlich. Auch kurzfristige Veränderungen am Markt, der Wegfall eines wichtigen Auftraggebers oder Zahlungsausstände von Kunden sind häufige Ursachen für Liquiditätsprobleme.

Wir unterstützen Sie dabei, schnell zu handeln und die richtigen Maßnahmen zu ergreifen. Dies kann beispielsweise die Neuausrichtung des Vertriebs oder die Umstellung des Produktportfolios sein. In anderen Fällen erarbeiten wir auf Basis einer Liquiditätsplanung eine optimierte Finanzierungslösung, um dauerhaft mehr Aufträge annehmen und somit den Unternehmensumsatz steigern zu können.

Zu vielen kritisch erscheinenden Probleme lassen sich meist kurzfristig Lösungsansätze erarbeiten und die richtigen Weichen stellen. Wichtig ist aber, nicht zu lange zu zögern, bevor externes Wissen hinzugezogen wird.

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Wichtiger Hinweis:

Bis zu 90 % der Beratungskosten sparen!

Der Staat hat ein Interesse daran, dass Unternehmen arbeitsfähig bleiben, Arbeitsplätze bieten und Steuern zahlen.

Deshalb wird unsere Beratung zum Krisenmanagement staatlich gefördert. Bis zu 90 % Ihrer Beratungskosten werden übernommen, falls für Ihr Unternehmen eine der zwei folgenden Definitionen a) oder b) zutrifft.

Auch wenn Ihr Unternehmen keine dieser Definitionen erfüllen sollte, steht Ihnen in aller Regel zumindest eine 50 %ige Förderung zu. Gerne ermitteln wir, womit Sie in Ihrem Fall rechnen können.

a)

Im Falle von Gesellschaften mit beschränkter Haftung: Mehr als die Hälfte des gezeichneten Stammkapitals ist infolge aufgelaufener Verluste verloren gegangen. Dies ist der Fall, wenn sich nach Abzug der aufgelaufenen Verluste von den Rücklagen (und allen sonstigen Elementen, die im Allgemeinen den Eigenmitteln des Unternehmens zugerechnet werden) ein negativer kumulativer Betrag ergibt, der mehr als der Hälfte des gezeichneten Stammkapitals entspricht.

b)

Im Falle von Gesellschaften, bei denen zumindest einige Gesellschafter unbeschränkt für die Schulden der Gesellschaft haften: Mehr als die Hälfte der in den Geschäftsbüchern ausgewiesenen Eigenmittel ist infolge aufgelaufener Verluste verloren gegangen.

Ihre Fragen, unsere Antworten

Lassen Sie uns ins Gespräch kommen! Die Erstberatung ist kostenlos.

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